Start | Software | Indizierte Spiele
Indizierte Spiele |
- keine mehr -
Mortal Kombat II ist nicht nur indiziert, sondern seit dem 8.2.1995 durch Beschluss des Amtsgerichtes München zur Beschlagnahmung freigegeben, d.h. der Besitz ist zwar nicht verboten, der Titel darf aber selbst an Erwachsene nicht mehr verkauft und generell nicht mehr angeboten/beworben werden
Doom wurde am 31.08.2011 auf Antrag des Rechteinhabers von der Liste indizierter Medien genommen!
Mortal Kombat II wurde im Oktober 2019 von der BPjM von der Liste der zu beschlagnehmenden Titel genommen.
Mortal Kombat II wurde am 30.3.2020 von der Liste indizierter Medien genommen! |
|
Jugendmedienschutz auf dieser Webseite
|
Die indizierten Spiele sind auf dieser Webseite mittels des Altersklassifizierungsprogramms der FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.) markiert und werden daher bei Verwendung eines Jugendschutzprogrammes nicht angezeigt.
Da es derzeit keine indizierten 32X-Spiele mehr gibt, werden als Kompromiss die ehemals indizierten Spiele nur zwischen 23 und 6Uhr angezeigt.
Da zur Zeit des SEGA 32X keine USK-Prüfung statt fand, ist eine Auflistung der Spiele ab 18 Jahren unmöglich. | | |
Was bedeutet eigentlich "indiziert"?
|
Da man immer wieder davon hört und liest, war es natürlich auch für mich ein Thema...
"Indiziert" heißt "nur", dass ein Titel auf einen Index gesetzt wurde und somit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht mehr zugänglich gemacht werden darf!
(Indiziert heißt also nicht verboten, sondern nur eingeschränkt!)
Indizierte Medien (Bücher, Spiele, Filme, etc...) dürfen zudem nicht in Kiosken oder im Versandhandel vertrieben werden.
UND: Für ein indiziertes Medium darf nicht geworben werden!
Nun habe ich mich bei der BPjM (Bundesprüfstelle f�r jugendgefährdende Medien) weitergehend informiert...
Zuerst fand ich einen Auszug (�5GjS):
"In keinem Fall darf mit der Indizierung "geworben" werden bzw. damit, dass ein Indizierungsverfahren anhängig ist oder war. Das gilt auch für den Fall, dass ein Medium nicht indiziert wurde. Verboten ist jede Form der Werbung, auch die Werbung, die selbst nicht jugendgefährdend ist. Die Nennung auch nur des Titels eines indizierten Mediums ist verboten (sogenannte gegenstandsneutrale Werbung)."
Nach genauerem Nachfragen erhielt ich jedoch folgende Antwort:
"Das Nennen eines indizierten Titels ist auf jeden Fall dann verbotene Werbung im Sinne des GjS, wenn die Titelnennung mit Bezugsquellenhinweis erfolgt."
Demnach ist die bloße Nennung eines Titels nicht strafbar, es sei denn, man sagt gleich dazu, wo man den Titel kaufen kann oder bietet ihn an!
Also hört auf, in den Foren die Titel zu verunstalten (z.B. Mortaler Acclaim Prügler 3 anstatt Mortal Kombat 3) und hört vor allem auf, indizierte Titel über eBay oder andere Kanäle zu verkaufen, denn das ist auf jeden Fall verboten! (Geldstrafen und bis zu 1 Jahr Gef�ngnis!)
Welche Spiele (bzw. Bücher, Filme, etc...) indiziert sind, kann man in der jeweils aktuellen Ausgabe der BPjM-Aktuell nachlesen.
Zu beziehen ist diese über die Webseite der BPjM (bei Privatbestellungen natürlich nur inkl. Altersnachweis). | | |
|